LaMa” ist ein spendenbasiertes Angebot von LaMa – Dein Lastenvelo Mannheim e.V , welcher keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto fördern und stellen deshalb jeder volljährigen Person das LaMa zur Verfügung. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich dem LaMa umzugehen, damit es lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Diese Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Fahrrad”) von Dein Lasten-velo Mannheim e.V. (als „Anbieter” bezeichnet) an registrierte Nutzer*innen (als “NutzerIn” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage“LaMa – Dein Lastenvelo Mannheim” genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet, genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Benutzungsregeln
Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Das Fahrrad darf nicht an Dritte weiterverliehen werden. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Diese ist vor Fahrtbeginn durch die NutzerIn zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird vom Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe ausgegebenen Schloss an einem festen Gegenstand anzuschließen. Umbauten am Fahrrad sind untersagt.
Nutzungsbeschränkungen
Damit jede(r) NutzerIn ein Fahrrad buchen kann, ist folgendes geregelt:
- aufeinander folgende Buchungen sind nicht gestattet
- maximal zulässig sind 3 Buchungen pro Monat
Wir behalten uns vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder einzelnen Personen zu untersagen.
Haftung
Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieter beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile mit einem Selbst-behalt von 200€ (LaMa-Vereinsmitglieder 100€).
Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du glaubst, dass wir es wissen sollten, wie zum Beispiel Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe oder tolle Erfahrungen, dann sende uns einfach eine Mail an info@lastenvelomannheim.de. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt stetig weiterzuentwickeln!
Stand 11.2024